Mit Hund und Katze unterwegs
Reisetipps und Einreisebestimmungen
Allgemeines:
Eine Reise ist auch für den vierbeinigen Begleiter ein kleines Abenteuer. Viele reagieren übernervös und ängstlich. Beruhigungsmittel auf pflanzlicher Basis können helfen. Auch gegen die sogenannte 'Reisekrankheit', die mit Übelkeit und Erbrechen einhergeht, kann vorgebeugt werden. Die Mittel dagegen gehören in die Reiseapotheke, die in Zusammenarbeit mit ihrem Tierarzt, individuell auf ihr Tier abgestimmt sein sollte.
Ausreichend gewohntes Futter von zu Hause sollte mitgeführt werden, weil eine plötzliche Futterumstellung zu Magen- und Darmstörungen führen kann.
Wenn sie eine Hündin haben, lohnt es sich vor der Reise einzurechnen, ob sie während des Urlaubs läufig werden kann. Besprechen sie mit ihrem Tierarzt eine kurzzeitige hormonelle Verschiebung. Dies kann ihren Aufenthalt deutlich angenehmer machen, denn insbesondere in südlichen Ländern gibt es zahlreiche herrenlose Rüden, die lästig werden oder gar Krankheiten übertragen können.
Reise mit dem Auto:
Hund und Katze müssen während der Fahrt gesichert sein. Dies ist in Deutschland Pflicht und wird bei Nichtbeachten mit einem Bußgeld geahndet. Für kleine Hunde und Katzen eignen sich hier spezielle Transportboxen. Neben dem Sicherheitsaspekt für Haustier und Fahrer fühlen sich Tiere, die an ihre Box (Höhle) gewöhnt sind, darin wohl und verhalten sich ruhig. Große Hunde müssen mit einem speziellen Geschirr angeschnallt werden.
Für alle Autoreisen gilt: Legen sie regelmäßig Pausen ein, damit das Tier sich bewegen und frisches Wasser trinken kann.
An heißen Tagen besteht die Gefahr der Überhitzung. Anzeichen dafür sind Abgeschlagenheit, Unruhe und Taumeln. Verbringen an einen kühlen Ort und Trinkwassergabe sind dann die richtigen Maßnahmen. Zeigt ihr Tier bereits Krämpfe und Atemnot, bedecken sie es mit feucht-kalten Tüchern und suchen sie schnellstmöglich den nächsten Tierarzt auf.
Reise mit der Bahn:
Die Mitnahme von kleineren Hunden (bis 6 kg) und Katzen im Transportbehältnis ist unentgeltlich. Größere Hunde müssen angeleint sein und einen geeigneten Maulkorb tragen (Ausnahme: Blindenführhunde). Für größere Hunde gilt grundsätzlich der Kinderfahrpreis 2. Klasse. Für Nachtzug-Verbringung, City Nightline und DB Autozug gelten besondere Bedingungen.
Reisen ins Ausland:
Für EU-Mitgliedsstaaten gilt eine EU-Verordnung, die ein und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) regelt. Darüber hinaus bestehen eventuell weitere nationale Regelungen, die aktuell beim Kreisveterinäramt oder beim Tierarzt erfragt werden können.
Hunde und Katzen, die innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen:
einen EU-Heimtierausweis mit sich führen. Der normale Impfpass reicht nicht aus.
Mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis zum 03.07.2011) gekennzeichnet sein.
Eine gültige Tollwutimpfung aufweisen. Diese Impfung muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden.
Bitte beachten sie: Die deutsche Tollwutverordnung hat sich 2005 geändert. Danach beträgt das Mindestalter für Tollwut 3 Monate und es besteht ein wirksamer Tollwutimpfschutz nach 21 Tagen.
Für Großbritanien, Irland, Schweden und Malta gelten darüber hinaus für Tiere jeden Alters weitere Bestimmungen. Das Tier muss z.B. auf Tollwut-Antikörper gestestet werden.
Über die Pflichtimpfung gegen Tollwut hinaus ist eine Kombinationsimpfung gegen Virusinfektionen zu empfehlen.
Ferner ist bei Reisen insbesondere in südliche Regionen die Zeckenprophylaxe besonders zu empfehlen, da die Zecken dort viermal häufiger mit Krankheitserregern infiziert sind und diese übertragen können (z.B. Borreliose).
Wichtig ist auch ein Schutz gegen Bandwürmer, da vor allem der sog. Fuchsbandwurm, der für den Menschen lebensgefährlich sein kann, in südlichen Gefilden häufiger vorkommt. Bei uns im Norden ist der Fuchsbandwurm so gut wie ausgestorben.
Die Vorbeuge gegen Zecken und Bandwürmer sowie Impfungen sind heute dank neuer Medikamente wirksam und weitgehend nebenwirkungsfrei möglich. So kann auch ihr Vierbeiner sicher in den Urlaub fahren.
© Dr. Ulrich C. Kreime M.Sc.