Hundeführerschein
Gemäߧ 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Ersthundehalter erforderlich. Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Nur der Halter/die Halterin muss eine Sachkunde nachweisen und die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen. Das heißt, sofern der Halter einmal erfolgreich eine Prüfung abgelegt hat, muss diese nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholt werden. Die erforderliche Sachkunde besitzt schon, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung Ober einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt m.r als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor Ober einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Der theoretische Sachkundenachweis kann von den Haltern als Online-Test oder als Papierfragebogen abgelegt werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice Test bestehend aus 35 Fragen. Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Komrrunikation sowie einschlägiges Recht. Der Schwerpunkt der praktischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüflung des Ausbildungsstandes des Hundes, sondem auf der Überprüfung der Sachkunde des Halters.
Außerdem müssen Hundebesitzer ihre Tiere künftig in einem zentralen Register anmelden. Die Anmeldung des Hundes in der Gemeinde allein ist nicht ausreichend. Über die Transpondemummer des Mikrochips können die Halterdaten dem Hund eindeutig zugeordnet werden. Mit Hilfe des landesweiten Registers soll eine Errrittlung des Hundehalters z. B. bei einem Beißvorfall in Zukunft schneller möglich sein.
Die Registrierung kann unter www.hunderegister-nds.de
oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter
0441 / 39010400 erfolgen.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat auf Ihrer Internetseite einige Dateien zur Beantwortung weiterer Fragen, Beispielfragen aus der theoretischen Prüfung sowie Literaturvorschläge zur Vorbereitung veröffentlicht.
© Dr. Ulrich C. Kreime M.Sc.