Kastrationspflicht für Katzen und Kater

Der Rat der Stadt Verden hat am 25.01.11 eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht erlassen. Diese Verordnung gilt für Katzen und Kater im Gebiet der Stadt Verden, die sich außerhalb der Wohnung des Halters oder der Halterin frei bewegen.

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

§ 1
Katzenhaltung

1.1 Katzenhalter oder Katzenhalterinnen, die ihre Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor tierärztlich kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von 5 Monaten.
1.2 Als Katzenhalter oder Katzenhalterin im Sinne von Nummer 1.1 gilt auch, wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
1.3 Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
1.4 Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragstellerin oder des Antragsstellers die durch die Verordnung geschützten öffentlichen oder privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen.

§ 2
Zuwiderhandlungen

1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung zuwider handelt (§59 Abs. 1 Nds. SOG).
2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro gehandelt werden (§ 59 Abs. 2 Nds. SOG).

§ 3
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 15. Februar 2011 in Kraft

Um bei den Tierhaltern für diese Pflicht zu werben, bot die Stadt einen Zuschuss zu den Kastrationskosten in Höhe von 20,00 € für Katzen und 10,00 € für Kater an. Dieser Zuschuss wurde bis Ende Februar gewährt. Die Differenz erklärt sich aus den unterschiedlichen Kosten (Katzen ca. 110,00 €, Kater ca. 58,00 €).
Die Kastration hat das Ziel, die Fortpflanzungsfähigkeit zu unterbinden. Dazu müssen die Keimdrüsen entfernt werden, bei der Katze die Eierstöcke und beim Kater die Hoden. Die Entfernung der Keimdrüsen ist ein kleiner chirurgischer Eingriff, für den nur eine Kurznarkose notwendig ist und von dem sich die Tiere schnell erholen (1- 2 Tage).
Die Verordnung hat zum Ziel, die Katzenschwämme einzudämmen, was angesichts des überfüllten Tierheims auch dringend notwendig ist.
Darüber hinaus hat die Kastration weitere Vorteile. Zum einen werden eine Reihe von geschlechtsspezifischen Krankheiten vorgebeugt. Zum Anderen sind die meisten kastrierten Tiere umgänglicher und geselliger.

Siehe auch Kastration von Hund und Katze .

© Dr. Ulrich C. Kreime M.Sc.